Allgemeine Geschäftsbedingungen

GypsyGal Weddings,
vertreten durch Angelina Witherspoon-Nocker
Stand: November 2016

1. Verhältnis Auftraggeber – Auftragnehmer
a) Der Auftraggeber – als Veranstalter – beauftragt die Agentur GypsyGal Weddings, vertreten durch Angelina Witherspoon-Nocker, mit den im Angebot beschriebenen und/oder im Vertrag festgehaltenen und bestätigten Leistungen.
b) Der Auftragnehmer – die Agentur – ist verpflichtet, seine Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen, insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer (weiter Dienstleister benannt). Die Agentur GypsyGal Weddings haftet nicht für operative Fehler externer Dienstleister.
c) Die Agentur GypsyGal Weddings agiert nicht als Generalunternehmerin, sondern nur als Vermittlerin für Dienstleister. Die Verträge werden direkt zwischen Brautpaar und den Dienstleistern abgeschlossen.

2. Leistung – Leistungsumfang
a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
b) Der Auftraggeber stellt der Agentur unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung.
c) Dieses Budget darf von der Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
d) Die Agentur ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile der Hochzeitsplanung in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern; dies soll unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten werden.
e) Weiters ist die Agentur auch berechtigt, vertrauenswürdige Branchenpartner für die Umsetzung der vereinbarten Planungs- und Organisationsaufgaben – abhängig von der Größe des Auftrags – einzusetzen bzw. den Auftrag weiter zu leiten (z. B. bei Krankheit).
f) Soweit die Agentur Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers erfüllen soll, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlichrechtliche (z. B. Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde oder der
GEMA) oder privatrechtliche Rechtsakte, die Miete von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern.
g) In diesem Fall holt die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Unternehmer ein. Die Auswahl der von der Agentur vorgeschlagenen Unternehmer erfolgt, wenn nicht anderes
vereinbart wird, durch den Auftraggeber; wenn dieser es wünscht, durch die Agentur.

3. Angebot und Bestellung
Alle Angebote von GypsyGal Weddings sind nur gültig während des im Angebot angeführten Zeitraumes. Falls nicht anders angeführt, sind Angebote in der Regel 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist jederzeit möglich.
Sie werden stets individuell erstellt und schriftlich, per E-Mail oder Post, dem Auftraggeber geschickt. Der Auftrag gilt als bestätigt, sobald eine positive schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers per E-Mail oder Post an GypsyGal Weddings vorliegt. Bestätigungen per EMail sind auch ohne Unterschrift gültig.

4. Vermietung von Dekorationsgegenständen
a) Eigentumsvorbehalt: Die Mietgegenstände sind ungeachtet des Mietverhältnisses Eigentum von GypsyGal Weddings. Der Auftraggeber (der Mieter) hat darüber hinaus sämtliche Mietgegenstände frei von Rechten Dritter zu halten.
b) Behandlung der Mietgegenstände: Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände samt Zubehör (inkl. Verpackung, Transportbehälter) sorgfältig und ordnungsgemäß zu behandeln, sie gegebenenfalls bewachen zu lassen und vollständig und unbeschädigt an die Vermieterin zurückzugeben. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung an andere Orte ist untersagt, es sei denn, es wurde dies ausdrücklich vereinbart.
c) Haftung: Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet die mietende Person während der gesamten Mietperiode. Bruch- u. Fehlmengen bei Gefäßen
und Transportbehältern sowie beschädigte oder fehlende Mietgegenstände werden von GypsyGal Weddings zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis in Rechnung gestellt. Der Mieter ist darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Mietgegenstände nicht versichert sind.
d) Zustellung: Die Mietgegenstände werden durch die Agentur GypsyGal Weddings oder ausgewählte Transportdienstleister geliefert. Die Transportkosten werden je nach Umfang der Lieferung, Zeit und Entfernung des Veranstaltungsortes errechnet und in dem Angebot
gesondert ausgewiesen. Bei Zustellung und Abholung des Leihgutes durch GypsyGal Weddings muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass eine Person anwesend ist, die den Empfang der Mietgegenstände durch ihre Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt. Sofern keine Person anwesend ist, gilt der Empfang der Mietgegenstände automatisch bestätigt und akzeptiert. Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters für die gelieferten Mietgegenstände.
e) Selbstabholung: Die Gegenstände können nach Absprache mit dafür geeigneten Fahrzeugen zu den ausgewiesenen Geschäftszeiten selbst abgeholt werden. Die Haftung des Mieters für die von GypsyGal Weddings bereitgestellten Mietgegenstände beginnt mit dem Beladen seines Transportfahrzeuges. Der Mieter hat für einen gesicherten Transport zu sorgen, sodass weder Personen noch Gegenstände zu Schaden kommen. Die Haftung des Mieters für die Mietgegenstände endet nach der schriftlichen Bestätigung der Rücknahme durch GypsyGal Weddings.

5. Honorar
a) Die Zahlungsmodalitäten sind vertraglich zu regeln.
b) Die Bezahlung hat per Überweisung auf das Konto IBAN: DE51 7345 0000 0000 5371 83, BIC: BYLADEM1KFB, BLZ 734 500 00 zu erfolgen.
c) Da GypsyGal Weddings aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Sinne von §19 Abs. 1 UStG umsatzsteuerfrei ist, sind alle Beträge Nettobeträge.
d) Zahlungsbedingungen: Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, sind 50 % der im Angebot genannten Rechnungssumme gleich nach Vertragsabschluss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Die restlichen 50 % des im Angebot genannten Betrages sind nach erfolgter Rechnungslegung und vor der Hochzeit binnen 5 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 10% der Rechnungssumme.
e) Vorleistungen: Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. Lädt der Auftraggeber die Agentur zur Erstellung eines Angebotes (Präsentation) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an diese Agentur bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen immer nicht statt, ist die Agentur berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes, nach Möglichkeit in der Vereinbarung zu regelndes Honorar zu verrechnen.
f) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

6. Kündigung
a) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich die aufgrund der
vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
b) Das Recht zur Kündigung steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht
gezahlt werden. In diesem Falle gebührt der Agentur das volle vereinbarte Entgelt abzüglich die aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
c) Die Agentur GypsyGal Weddings behält sich das Recht vor, im Krankheitsfall eine geeignete Vertretung einzusetzen.

7. Steuern und finanzielle Abwicklung
a) Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (GEMA) gehen zulasten des Auftraggebers.
b) Die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Beträge werden der Agentur durch den Veranstalter bis zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
c) Die Schlussrechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt durch die Agentur in schriftlicher Form zu erfolgen.

8. Nebenabreden/Schriftform
a) Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
b) Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt.
c) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort der Agentur und die Anwendung deutschen Rechts.